Zwischenzeitlich ist die Überbrückungshilfe III freigeschaltet. Der Antrag kann erneut nur durch sog. prüfende Dritte, also Steuerberater/Wirtschaftsprüfer/Rechtsanwälte erstellt und eingereicht werden. Sprechen Sie uns gerne…
Steuerfreie Corona-Sonderzahlungen an Arbeitnehmer i.H.v. bis zu 1.500 Euro.
UPDATE 10.12.2020: Sonderzahlung möglich bis Juni 2021 Noch bis einschließlich Juni 2021 ist es gemäß § 3 Nr. 11a EStG auf Grund der Corona-Krise möglich,…